Die Kollektivierung internationaler Sicherheit durch völkerrechtliche Institutionalisierungsprozesse
Die Professur des Forschungsgruppenleiters an der Justus-Liebig-Universität Gießen ist Teil des interdisziplinären Sonderforschungsbereichs/Transregio 138 „Dynamiken der Sicherheit“, der gemeinsam mit der Philipps-Universität Marburg etabliert wurde, und in welchem Formen der Versicherheitlichung, vor allem aus historischer Perspektive, untersucht werden. Der Sonderforschungsbereich ist am 1. April 2014 angelaufen und Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist zunächst bis zum 31. Dezember 2017 garantiert. Der Sonderforschungsbereich umfasst 19 Teilprojekte an beiden Universitäten – und damit mehr als 70 Wissenschaftler*innen, von Doktorand*innen bis hin zu Professor*innen -, von denen jedes einen eigenen Forschungsansatz zur Versicherheitlichung beiträgt (juristische, historische, soziologische, politikwissenschaftliche und kunsthistorische Teilprojekte). Gemeinsam werden diese Projekte ein kohärentes und umfassendes Verständnis davon erzeugen, wie Versicherheitlichung im Laufe der Epochen in verschiedene politische Prozesse gelangte. Der Lehrstuhl Marauhn wird mit einem Forschungsprojekt zu dieser Agenda beitragen, welches die Geschichte des Völkerrechts in den Fokus nimmt.
Ziel ist es, die Kollektivierung internationaler Sicherheit durch Institutionalisierungsprozesse im Völkerrecht zu analysieren. Die Projektbearbeiter fragen danach, ob und unter welchen Voraussetzungen die Wahrnehmung und Charakterisierung zwischenstaatlicher Beziehungen als Sicherheitsproblem nicht nur Impulse zur Verrechtlichung und völkerrechtlichen Institutionalisierungsprozessen gibt, sondern auch die Kollektivierung internationaler Sicherheit auslöst. Inwieweit sahen (ausgewählte) Akteure in der fortschreitenden Institutionalisierung des Völkerrechts, die im 19. Jahrhundert mit Schaffung der ersten internationalen (Verwaltungs-)Organisationen (wie der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt oder der Internationalen Fernmeldeunion) einerseits, und der Einrichtung der ersten universitären völkerrechtlichen Lehrstühle andererseits begann, und sich über Schaffung des Völkerbundes bis hin zur Gründung der Vereinten Nationen entwickelte, einen subjektiven Gewinn an Sicherheit? Warum wurde der Weg der immer umfassenderen Kollektivierung von Sicherheit gewählt, während aktuell vermehrt Tendenzen der Entkollektivierung, durch Hinwendung zu bilateralen und regionalen Kooperationen zu beobachten sind?
Förderer
www.dfg.de